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Testamentsspende & Legate

In Erinnerung bleiben - mit einem Testament für die Menschlichkeit

Was gibt es Wichtigeres, als das Wohlergehen jener Menschen, die uns am Herzen liegen? Ein Leben lang gilt ihnen unser höchstes Augenmerk. Mit einem Testament können wir auch über den Tod hinaus für Menschen vorsorgen, die uns wichtig sind. Mit einem festgeschriebenen letzten Willen kann man nicht nur das Vermögen dem eigenen Willen entsprechend verteilen, sondern auch Organisationen unterstützen, die in Ihrem gewünschten Sinne helfen. Die Regelung der Weitergabe des eigenen Vermögens bedarf großer Sorgfalt und Umsichtigkeit.

Beim eigenen Hab und Gut verantwortungsvolle Regelungen zu treffen, mag auf den ersten Blick wenig angenehm erscheinen. Dennoch bilden Sie die Voraussetzung, künftige Missverständnisse zwischen den Erben von vornherein auszuschließen und den eigenen Letzten Willen zu verwirklichen.

Die ÖRK-Broschüre "In Erinnerung bleiben" möchte eine kleine Hilfe und Anregung sein, aus vermögensrechtlicher Sicht Ordnung über das eigene Leben hinaus zu schaffen. Sie vermittelt ein Bild davon, wie sehr Ihre Zuwendung den unermüdlichen Einsatz der freiwilligen Helferinnen und Helfer des Roten Kreuzes sicherstellt.

Die Broschüre kann natürlich keine Rechtsberatung ersetzen.

Innenaufnahme von modischen älteren Frau umarmt kleines Kind, genießen Sie die Zeit zusammen, feiern ersten Tag in der Schule, halten Luftballon, Pose über blauen Hintergrund mit leeren Raum auf der rechten Seite
Testamentsrechner

Informieren Sie sich hier über die gesetzliche Erbfolge und über wieviel Vermögen Sie bei Errichtung eines Testaments unter Berücksichtigung der Pflichtteile frei verfügen können.

Wien

Sie möchten sich informieren?

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?
  • Kann ich mein Testament wieder ändern?
  • Was kann vererbt werden?
  • Was versteht man unter der gesetzlichen Erbfolge?
  • Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil?
  • Was versteht man unter einer Schenkung?
  • Wie ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer geregelt?
Informationsmaterial

Broschüre
"In Erinnerung Bleiben"
des Wiener Roten Kreuzes

Hier herunterladen

Mag. Rolf-Philipp Kämpf von der Notariatskanzlei Mag. Peter Bauer und Robert Horacek

ERBEN UND VERERBEN - Informationsveranstalung

Fragen rund um die Themen Vermögensweitergabe und die richtige Testamentsgestaltung erörtern Rolf-Philipp Kämpf von der Notariatskanzlei Mag. Peter Bauer und Robert Horacek, der unter anderem für Testamentsfragen zuständige stellvertretende Landesgeschäftsleiter des WRK, in einer Informationsveranstaltung. Gerne werden auch persönliche Fragen der Interessent_innen beantwortet.

Die kostenlose Teilnahme ist nur nach telefonischer Anmeldung beim Service-Telefon des Wiener Roten Kreuzes unter 050 144 möglich.

 

Wo:

1030 Wien, Nottendorfer Gasse 21
U3-Station Erdberg, Ausgang Thomas-Klestil-Platz/Nottendorfer Gasse

 

SIE WÜNSCHEN EIN PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH?

Für vertrauliche persönliche Gespräche über die Regelung der Hinterlassenschaft stehen Robert Horacek oder Mag. Katrin Werner sehr gerne zur Verfügung .

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 050 144 oder Sie vereinbaren mittels unten stehendem Formular einen Termin mit uns.

Anmeldung "Erben und vererben"-Vortrag

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

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Robert Horacek

Nottendorfer Gasse 21
1030 Wien

050 144
testament@wrk.at
Logo - Vergiss mein nicht, Das Rote Kreuz ist Partner der Initiative für das gute Testament.
Das Rote Kreuz ist Partner der Initiative für das gute Testament.
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Mag. Katrin Werner

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"In Erinnerung Bleiben"
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